"Webinar" übersetzen - da Begriff markenrechtlich geschützt in Deutschland

In Talk wird der Begriff “Webinar” verwendet. Da der Begriff markenrechtlich geschützt ist und Abmahner unterwegs sind, wäre es nicht möglich, diesen mit “Online-Seminar” zu “übersetzen” ?

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/303160438/DE

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oh ja! sehr guter Hinweis.

da hat sich ja ein “Fachmann” aus Kuala Lumpur den Begriff in D schützen lassen. was für ein Quatsch.

@rakekniven @anon93002831 und all die vielen anderen, die ich hier nicht alle taggen kann.

Ich schlage vor
Online Seminar, Internet Seminar, Online Schulung, Online Kurs… und auch Web-Seminar … oder vielleicht noch andere, saugute Vorschläge (bitte unbedingt rechtlich schützen lassen)

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Bin mir nicht sicher, ob der Aufwand lohnt, da inzwischen mehrere Anträge zur Löschung dieser Wortmarke vorliegen. Vermutlich ist es nur eine Frage der Zeit, dass sich das Thema erledigt…

könnten wir übergangsweise ggf. das :registered: am Wortende einpflegen? Der Duden hat das auch…
Wären wir damit raus aus der Haftung?

Wer kann da genauere Angaben dazu machen? - Ich sehe die Anträge auf Löschung aber ich weiß weder, wie große Aussicht auf Erfolg die haben noch wie lange sowas dauern könnte.

finde ich gut.

auch im Deutschen gibt es Markennamen, die den umgangssprachliche Oberbegriff für eine Produktgruppe darstellen.
Zewa - Küchentücher
Tempo - Papiertaschentücher
Tesa - Klebestreifen

Das sind allerdings echte Markennamen. Es gäbe dafür Markenschutz. Webinar ist ein Begriff der aus dem Englischen entlehnt worden ist. Es gibt kein Produkt gleichen namens.

Warten wir ab, was mit den Einsprüchen zum Thema Webinar vor dem deutschen Markenrechtsregister passiert.

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Genauso dumm wie Obst zu schützen.

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Was ist das Resümee?

Nutzen wir “Online-Seminar”?

Aktuell haben wir vier Vorkommen auf Transifex.

das ist eine erträgliche Quote, finde ich. Darum würde ich für den Moment (bis über die (erfolgreiche?) Löschung entschieden ist, tatsächlich “Online-Seminar” bevorzugen.

Falls es zu einer erfolgreichen Löschung der Wortmarke kommt, würde ich allerdings wieder auf Webinar zurückwechseln wollen. Denn das ist m.E. ein sehr aussagekräftiges, kurzes und verständliches Schlagwort.

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Done.

Mit Kommentar.

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Nachtrag: Entwarnung

Also ich bin kein Jurist, aber ich lese lediglich heraus, dass bis jetzt noch niemand vom Inhaber abgemahnt wurde.

Der Vereich mit Tesa, Uhu und Tempo ist treffend: Im alltäglichen Sprachgebrauch üblich, hat doch niemand das Recht über seine Website Taschentücher unter dem Begriff “Tempo” anzubieten.

Wäre persönlich da nach wie vor vorsichtig.

Ich lese da ganz klar eine Distanzierung des Markeninhabers von WEBINAR :copyright: von allen Abmahnungen und den Hinweis darauf, dass er gar keine Markenrechte an dem Begriff “Webinar” hat. Offenbar nur in Kapitälchen und mit :copyright:

Aber natürlich: Ich bin kein Jurist und kann keine entsprechenden Ratschläge erteilen.